Ehe für alle
Gesetz zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts
🕐 Zuletzt geprüft: 23. August 2026
Seit dem 1. Oktober 2017 können gleichgeschlechtliche Paare in Deutschland heiraten und erhalten damit dieselben Rechte wie heterosexuelle Ehepaare, einschließlich des gemeinsamen Adoptionsrechts.
Jahr
2017
Regierung
Merkel III
Zuständiges Ministerium
Bundesministerium der Justiz
Beschließende Mehrheit
Fraktionsübergreifend (Gewissensabstimmung)
Koalitionsparteien
Umsetzungsstatus
vollständig umgesetzt
Verantwortungslogik
Angekündigt von
SPD, Grüne, Linke (mehrfach gefordert)
Eingebracht von
Bundesrat (Initiative mehrerer Länder)
Beschlossen unter
Bundestag (Gewissensabstimmung)
Umgesetzt durch
Standesämter
Dieser Abschnitt enthält eine redaktionelle/KI-gestützte Einordnung – kein Primärfakt.
Einfache Sprache
Seit dem 1. Oktober 2017 können gleichgeschlechtliche Paare in Deutschland heiraten und erhalten damit dieselben Rechte wie heterosexuelle Ehepaare, einschließlich des gemeinsamen Adoptionsrechts.
Betroffene Gruppen
Gleichgeschlechtliche Paare, Standesamtsmitarbeiter, Kirchen und Religionsgemeinschaften
Analysiert mediale Narrative und Lobby-Positionen mit Live-Internetsuche. Modell: Gemini Flash.
Weitere Quellen
Zuletzt verifiziert: 2026-08-23