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Wirtschaft & Arbeit
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Bürokratieentlastungsgesetz IV (BEG IV)

Viertes Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV) 2024

🕐 Zuletzt geprüft: 23. Juni 2026

Das Bürokratieentlastungsgesetz IV (BEG IV) 2024 soll Unternehmen von Berichtspflichten und Bürokratiekosten entlasten: kürzere Aufbewahrungsfristen, digitale Nachweise statt Papier, vereinfachte Anmeldepflichten.

Kerndaten

Jahr

2024

Regierung

Merz I

Zuständiges Ministerium

Bundesministerium der Justiz

Koalitionsparteien

CDU/CSUSPD

Umsetzungsstatus

in Umsetzung

Verantwortungslogik

Verantwortungslogik

Angekündigt von

SPD, Grüne, FDP (Koalitionsvertrag 2021)

Eingebracht von

Bundesregierung Scholz I — Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP)

Beschlossen unter

Bundestag

Umgesetzt durch

Bundesjustizministerium, Behörden, Unternehmen

Abstimmungsdaten
Abstimmungsdaten fehlen – noch nicht verifiziert oder nicht verknüpft.
Einordnung
Einordnung ungeprüft

Dieser Abschnitt enthält eine redaktionelle/KI-gestützte Einordnung – kein Primärfakt.

Einfache Sprache

Das Bürokratieentlastungsgesetz IV (BEG IV) 2024 soll Unternehmen von Berichtspflichten und Bürokratiekosten entlasten: kürzere Aufbewahrungsfristen, digitale Nachweise statt Papier, vereinfachte Anmeldepflichten.

Betroffene Gruppen

Alle Unternehmen in Deutschland, Gründer, Start-ups, Freiberufler, Bürger als Regulierungsadressaten

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KI-generierte Analyse mit Internetkontext – keine Primärquelle. Kann Fehler enthalten. Dient der Diskursorientierung, nicht der Faktenfeststellung.
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Quellen & VerifikationBelegt✓Primärquelle belegt