Bürokratieentlastungsgesetz IV (BEG IV)
Viertes Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV) 2024
🕐 Zuletzt geprüft: 23. Juni 2026
Das Bürokratieentlastungsgesetz IV (BEG IV) 2024 soll Unternehmen von Berichtspflichten und Bürokratiekosten entlasten: kürzere Aufbewahrungsfristen, digitale Nachweise statt Papier, vereinfachte Anmeldepflichten.
Jahr
2024
Regierung
Merz I
Zuständiges Ministerium
Bundesministerium der Justiz
Koalitionsparteien
Umsetzungsstatus
in Umsetzung
Verantwortungslogik
Angekündigt von
SPD, Grüne, FDP (Koalitionsvertrag 2021)
Eingebracht von
Bundesregierung Scholz I — Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP)
Beschlossen unter
Bundestag
Umgesetzt durch
Bundesjustizministerium, Behörden, Unternehmen
Dieser Abschnitt enthält eine redaktionelle/KI-gestützte Einordnung – kein Primärfakt.
Einfache Sprache
Das Bürokratieentlastungsgesetz IV (BEG IV) 2024 soll Unternehmen von Berichtspflichten und Bürokratiekosten entlasten: kürzere Aufbewahrungsfristen, digitale Nachweise statt Papier, vereinfachte Anmeldepflichten.
Betroffene Gruppen
Alle Unternehmen in Deutschland, Gründer, Start-ups, Freiberufler, Bürger als Regulierungsadressaten
Analysiert mediale Narrative und Lobby-Positionen mit Live-Internetsuche. Modell: Gemini Flash.
Primärquelle
https://www.bundesjustizministerium.de/DE/Themen/Rechtsstaat/Buerokratieabbau/buerokratieabbau_node.htmlZuletzt verifiziert: 2026-06-23