Kriegswaffenkontrollgesetz (KWKG)
Kriegswaffenkontrollgesetz (KWKG) – Rüstungsexportkontrolle
🕐 Zuletzt geprüft: 1. Januar 2026
Das Rüstungsexportkontrollgesetz 2021 (KWKG-Reform) regelt, welche Waffen und Rüstungsgüter Deutschland exportieren darf. Besonders umstritten: Exporte in Konfliktgebiete und an Saudi-Arabien. Seit 2022 massive Ausweitung der Ukraine-Waffenlieferungen.
Jahr
2021
Regierung
Merkel IV
Zuständiges Ministerium
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Koalitionsparteien
Umsetzungsstatus
vollständig umgesetzt
Verantwortungslogik
Angekündigt von
CDU/CSU + SPD (Koalitionsvertrag 2017)
Eingebracht von
Bundesregierung Merkel IV — Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU)
Beschlossen unter
Bundestag
Umgesetzt durch
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), Rüstungsunternehmen
Dieser Abschnitt enthält eine redaktionelle/KI-gestützte Einordnung – kein Primärfakt.
Einfache Sprache
Das Rüstungsexportkontrollgesetz 2021 (KWKG-Reform) regelt, welche Waffen und Rüstungsgüter Deutschland exportieren darf. Besonders umstritten: Exporte in Konfliktgebiete und an Saudi-Arabien. Seit 2022 massive Ausweitung der Ukraine-Waffenlieferungen.
Betroffene Gruppen
Deutsche Rüstungsunternehmen (Rheinmetall, ThyssenKrupp, KNDS), Exportländer, Bevölkerung in Empfängerländern
Analysiert mediale Narrative und Lobby-Positionen mit Live-Internetsuche. Modell: Gemini Flash.
Primärquelle
https://www.gesetze-im-internet.de/kwkg_2002/Zuletzt verifiziert: 2026-01-01