Bundesfernstraßenmautgesetz (BFStrMG)
Bundesfernstraßenmautgesetz – Lkw-Maut (Einführung 2005, CO2-Erweiterung 2023)
🕐 Zuletzt geprüft: 30. August 2026
Die Lkw-Maut auf Bundesautobahnen wurde 2005 eingeführt und seitdem mehrfach ausgeweitet — 2018 auf alle Bundesstraßen, 2023 zusätzlich um einen CO2-Aufschlag erhöht. Die Einnahmen fließen in den Bundesverkehrswegeplan.
Jahr
2005
Regierung
Merkel III
Zuständiges Ministerium
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Koalitionsparteien
Umsetzungsstatus
vollständig umgesetzt
Verantwortungslogik
Angekündigt von
CDU/CSU + SPD (Koalitionsvertrag 2002) — zunächst als Pkw-Maut-Alternative eingebracht
Eingebracht von
Bundesregierung Schröder II + später Merkel-Regierungen für CO2-Erweiterung 2023
Beschlossen unter
Bundestag
Umgesetzt durch
Bundesamt für Güterverkehr (BAG), Toll Collect GmbH
Dieser Abschnitt enthält eine redaktionelle/KI-gestützte Einordnung – kein Primärfakt.
Einfache Sprache
Die Lkw-Maut auf Bundesautobahnen wurde 2005 eingeführt und seitdem mehrfach ausgeweitet — 2018 auf alle Bundesstraßen, 2023 zusätzlich um einen CO2-Aufschlag erhöht. Die Einnahmen fließen in den Bundesverkehrswegeplan.
Betroffene Gruppen
Speditionen, Lkw-Fahrer, Straßennutzer, Autobahnbetreibergesellschaft VIFG/ADSV
Analysiert mediale Narrative und Lobby-Positionen mit Live-Internetsuche. Modell: Gemini Flash.
Primärquelle
https://www.gesetze-im-internet.de/bfstrmg/Zuletzt verifiziert: 2026-08-30