AMNOG 2011 (Arzneimittelmarkt-Neuordnung)
Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG) 2011 – Frühe Nutzenbewertung
🕐 Zuletzt geprüft: 1. Januar 2026
Das AMNOG (Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz) 2011 führte die frühe Nutzenbewertung neuer Medikamente ein: Pharmakonzerne müssen nach Markteintritt nachweisen, dass ihr Mittel besser ist als bestehende Therapien — sonst wird der Preis nach unten verhandelt.
Jahr
2011
Regierung
Merkel III
Zuständiges Ministerium
Bundesministerium für Gesundheit
Koalitionsparteien
Umsetzungsstatus
vollständig umgesetzt
Verantwortungslogik
Angekündigt von
CDU/CSU + SPD (Koalitionsvertrag 2009)
Eingebracht von
Bundesregierung Merkel II — Bundesgesundheitsminister Philipp Rösler (FDP)
Beschlossen unter
Bundestag
Umgesetzt durch
Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA), Krankenkassen, Pharmaunternehmen
Dieser Abschnitt enthält eine redaktionelle/KI-gestützte Einordnung – kein Primärfakt.
Einfache Sprache
Das AMNOG (Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz) 2011 führte die frühe Nutzenbewertung neuer Medikamente ein: Pharmakonzerne müssen nach Markteintritt nachweisen, dass ihr Mittel besser ist als bestehende Therapien — sonst wird der Preis nach unten verhandelt.
Betroffene Gruppen
Pharmaunternehmen, Biotechfirmen, Universitäten, Patienten, GKV
Analysiert mediale Narrative und Lobby-Positionen mit Live-Internetsuche. Modell: Gemini Flash.
Primärquelle
https://www.gesetze-im-internet.de/amnog/Zuletzt verifiziert: 2026-01-01