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Justiz & Inneres
umgesetzt
Belegt

Transparenzregister 2021

Transparenzregister-Reform (GwGMeldV)

🕐 Zuletzt geprüft: 14. Juni 2026

Alle Unternehmen müssen wirtschaftlich Berechtigte ab 25% Anteil im Transparenzregister eintragen. Geldwäscheprävention.

Kerndaten

Jahr

2021

Koalitionsparteien

CDU/CSUSPD
Verantwortungslogik

Verantwortungslogik

Angekündigt von

CDU/CSU + SPD (Koalitionsvertrag 2017)

Eingebracht von

Merkel IV — Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD)

Umgesetzt durch

Unternehmen, Gesellschafter, Bundesanzeiger Verlag

Abstimmungsdaten
Abstimmungsdaten fehlen – noch nicht verifiziert oder nicht verknüpft.
Einordnung
Einordnung ungeprüft

Dieser Abschnitt enthält eine redaktionelle/KI-gestützte Einordnung – kein Primärfakt.

Einfache Sprache

Alle Unternehmen müssen wirtschaftlich Berechtigte ab 25% Anteil im Transparenzregister eintragen. Geldwäscheprävention.

Was hat sich verändert?

Vollregister statt Auffangregister ab 2021, alle Unternehmen meldepflichtig, öffentlich einsehbar.

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Quellen & VerifikationBelegt✓Primärquelle belegt

Zuletzt verifiziert: 2026-06-14