Transparenzregister 2021
Transparenzregister-Reform (GwGMeldV)
🕐 Zuletzt geprüft: 14. Juni 2026
Alle Unternehmen müssen wirtschaftlich Berechtigte ab 25% Anteil im Transparenzregister eintragen. Geldwäscheprävention.
Jahr
2021
Koalitionsparteien
Verantwortungslogik
Angekündigt von
CDU/CSU + SPD (Koalitionsvertrag 2017)
Eingebracht von
Merkel IV — Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD)
Umgesetzt durch
Unternehmen, Gesellschafter, Bundesanzeiger Verlag
Dieser Abschnitt enthält eine redaktionelle/KI-gestützte Einordnung – kein Primärfakt.
Einfache Sprache
Alle Unternehmen müssen wirtschaftlich Berechtigte ab 25% Anteil im Transparenzregister eintragen. Geldwäscheprävention.
Was hat sich verändert?
Vollregister statt Auffangregister ab 2021, alle Unternehmen meldepflichtig, öffentlich einsehbar.
Analysiert mediale Narrative und Lobby-Positionen mit Live-Internetsuche. Modell: Gemini Flash.
Zuletzt verifiziert: 2026-06-14