COVID-Nachtragshaushalte
COVID-19-Nachtragshaushalte 2020/2021 (Aussetzung Schuldenbremse)
🕐 Zuletzt geprüft: 14. Juni 2026
Der Bundestag beschloss 2020 und 2021 historische Nachtragshaushalte zur Finanzierung der COVID-19-Pandemie-Hilfen. Dafür wurde die Schuldenbremse (Art. 115 GG) mit einfacher Mehrheit wegen außergewöhnlicher Notsituation ausgesetzt. Das Gesamtvolumen der COVID-Kredite betrug über 250 Mrd. Euro.
Jahr
2020
Regierung
Merkel IV (CDU/CSU/SPD)
Zuständiges Ministerium
Bundesministerium der Finanzen
Beschließende Mehrheit
Große Koalition
Koalitionsparteien
Umsetzungsstatus
vollständig umgesetzt
Dieser Abschnitt enthält eine redaktionelle/KI-gestützte Einordnung – kein Primärfakt.
Einfache Sprache
Der Bundestag beschloss 2020 und 2021 historische Nachtragshaushalte zur Finanzierung der COVID-19-Pandemie-Hilfen. Dafür wurde die Schuldenbremse (Art. 115 GG) mit einfacher Mehrheit wegen außergewöhnlicher Notsituation ausgesetzt. Das Gesamtvolumen der COVID-Kredite betrug über 250 Mrd. Euro.
Was hat sich verändert?
Erstmalige Aussetzung der 2009 eingeführten Schuldenbremse. Nettokreditaufnahme 2020: 130,5 Mrd. Euro, 2021: 153,1 Mrd. Euro — jeweils historische Höchstwerte.
Betroffene Gruppen
Unternehmen (Kurzarbeit, Soforthilfen), Selbstständige, Gastronomie, Kulturbereich, Krankenhäuser
Vorher / Nachher
Vor COVID: Schwarze Null seit 2014. Nach COVID: Schuldenstand steigt von 1.899 auf 2.305 Mrd. Euro (2021).
Analysiert mediale Narrative und Lobby-Positionen mit Live-Internetsuche. Modell: Gemini Flash.
Zuletzt verifiziert: 2026-06-14