Bundeswehr-Sondervermögen
Sondervermögen Bundeswehr 100 Mrd. Euro (Zeitenwende)
🕐 Zuletzt geprüft: 14. Juni 2026
Nach dem russischen Angriff auf die Ukraine am 24.02.2022 beschloss der Bundestag ein einmaliges Sondervermögen von 100 Mrd. Euro für die Bundeswehr — als Grundgesetzänderung (Art. 87a GG), um es von der Schuldenbremse auszunehmen. Bundeskanzler Scholz nannte es die 'Zeitenwende'. Ziel: NATO-2%-Ziel bei den Verteidigungsausgaben dauerhaft erreichen.
Jahr
2022
Regierung
Scholz I (SPD/Grüne/FDP)
Zuständiges Ministerium
Bundesministerium der Verteidigung
Beschließende Mehrheit
Zweidrittelmehrheit (Grundgesetzänderung)
Koalitionsparteien
Umsetzungsstatus
in Umsetzung
Dieser Abschnitt enthält eine redaktionelle/KI-gestützte Einordnung – kein Primärfakt.
Einfache Sprache
Nach dem russischen Angriff auf die Ukraine am 24.02.2022 beschloss der Bundestag ein einmaliges Sondervermögen von 100 Mrd. Euro für die Bundeswehr — als Grundgesetzänderung (Art. 87a GG), um es von der Schuldenbremse auszunehmen. Bundeskanzler Scholz nannte es die 'Zeitenwende'. Ziel: NATO-2%-Ziel bei den Verteidigungsausgaben dauerhaft erreichen.
Was hat sich verändert?
Verteidigungsausgaben steigen von ca. 50 Mrd. auf Ziel 2% BIP (~75 Mrd.). Erste Großbeschaffungen: F-35-Kampfjets, Panzerhaubitze 2000, Patriot-Systeme, Marineschiffe.
Betroffene Gruppen
Bundeswehr, Rüstungsindustrie (Rheinmetall, TKMS, Airbus Defence), NATO-Partner
Kontroversen / Verschiedene Einschätzungen
Kritik: Sondervermögen als Umgehung der Schuldenbremse. Gegenposition: NATO-Verpflichtung und Sicherheitslage rechtfertigen Ausnahme.
Analysiert mediale Narrative und Lobby-Positionen mit Live-Internetsuche. Modell: Gemini Flash.
Zuletzt verifiziert: 2026-06-14