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Bildung & Digitalisierung
in Umsetzung
Belegt

KI-Kennzeichnungspflicht

Transparenzpflichten für KI-Systeme nach Artikel 50 der EU-KI-Verordnung (AI Act)

🕐 Zuletzt geprüft: 16. August 2026

Wer KI einsetzt, muss es offenlegen: Nutzerinnen und Nutzer sollen erkennen können, ob sie mit einem Chatbot sprechen oder ob ein Bild, Video, Audio oder Text maßgeblich von einer KI erzeugt wurde. Die Regeln stammen aus der EU-KI-Verordnung, die stufenweise in Kraft tritt; die Transparenzstufe greift ab dem 2. August 2026.

Kerndaten

Jahr

2026

Umsetzungsstatus

in Umsetzung

Verantwortungslogik
Abstimmungsdaten
Abstimmungsdaten fehlen – noch nicht verifiziert oder nicht verknüpft.
Einordnung
Einordnung ungeprüft

Dieser Abschnitt enthält eine redaktionelle/KI-gestützte Einordnung – kein Primärfakt.

Einfache Sprache

Wer KI einsetzt, muss es offenlegen: Nutzerinnen und Nutzer sollen erkennen können, ob sie mit einem Chatbot sprechen oder ob ein Bild, Video, Audio oder Text maßgeblich von einer KI erzeugt wurde. Die Regeln stammen aus der EU-KI-Verordnung, die stufenweise in Kraft tritt; die Transparenzstufe greift ab dem 2. August 2026.

Was hat sich verändert?

Vorher gab es keine allgemeine Pflicht, KI-Inhalte zu kennzeichnen. Jetzt gelten EU-weit einheitliche Offenlegungspflichten für Anbieter und Betreiber bestimmter KI-Systeme.

Betroffene Gruppen

Unternehmen und Behörden, die KI-Systeme anbieten oder einsetzen; Medien; Verbraucherinnen und Verbraucher.

Kontroversen / Verschiedene Einschätzungen

Diskutiert werden vor allem der Aufwand für kleine Unternehmen, offene Fragen der praktischen Umsetzung (z. B. Form der Kennzeichnung) und die Frage, wie wirksam Kennzeichnungen gegen Desinformation sind.

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KI-generierte Analyse mit Internetkontext – keine Primärquelle. Kann Fehler enthalten. Dient der Diskursorientierung, nicht der Faktenfeststellung.
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Quellen & VerifikationBelegt✓Primärquelle belegt

Quellenhinweise

Primärquelle: EU-Verordnung 2024/1689 (AI Act), Artikel 50. Datum des Geltungsbeginns und nationale Durchführungsregeln sind noch redaktionell gegenzuprüfen.

Zuletzt verifiziert: 2026-08-16