Atomausstieg
Gesetz zur geordneten Beendigung der Kernenergienutzung (Atomausstieg)
🕐 Zuletzt geprüft: 1. Januar 2026
Der Atomkonsens 2002 legte fest, wann die deutschen Kernkraftwerke abgeschaltet werden. Die rot-grüne Regierung einigte sich mit den Energiekonzernen: Jedes AKW bekommt eine begrenzte Reststrommenge — danach ist Schluss. Der Ausstieg wurde 2010 vorläufig zurückgenommen und nach Fukushima 2011 endgültig beschlossen.
Jahr
2002
Regierung
Schröder I
Zuständiges Ministerium
Bundesministerium für Umwelt
Beschließende Mehrheit
Regierungsmehrheit SPD/Grüne
Koalitionsparteien
Umsetzungsstatus
vollständig umgesetzt
Verantwortungslogik
Angekündigt von
SPD, Grüne (Koalitionsvertrag 1998)
Eingebracht von
Bundesregierung Schröder I
Beschlossen unter
Bundestag (Rot-Grün)
Umgesetzt durch
Bundesregierungen Schröder bis Merkel IV
Dieser Abschnitt enthält eine redaktionelle/KI-gestützte Einordnung – kein Primärfakt.
Einfache Sprache
Der Atomkonsens 2002 legte fest, wann die deutschen Kernkraftwerke abgeschaltet werden. Die rot-grüne Regierung einigte sich mit den Energiekonzernen: Jedes AKW bekommt eine begrenzte Reststrommenge — danach ist Schluss. Der Ausstieg wurde 2010 vorläufig zurückgenommen und nach Fukushima 2011 endgültig beschlossen.
Betroffene Gruppen
Betreiber von Kernkraftwerken (E.ON, RWE, EnBW), Stromkunden, Bundesbehörden, Kommunen in AKW-Nähe, Beschäftigte in der Kernkraftbranche
Analysiert mediale Narrative und Lobby-Positionen mit Live-Internetsuche. Modell: Gemini Flash.
Primärquelle
https://www.gesetze-im-internet.de/atomg/Weitere Quellen
Zuletzt verifiziert: 2026-01-01