Zuwanderungsgesetz
Zuwanderungsgesetz (Aufenthaltsgesetz)
🕐 Zuletzt geprüft: 30. August 2026
Das Zuwanderungsgesetz 2005 war Deutschlands erstes echtes Einwanderungsgesetz. Es regelt Einreise, Aufenthalt und Abschiebung und führte verpflichtende Integrationskurse ein.
Jahr
2004
Regierung
Schröder II
Zuständiges Ministerium
Bundesministerium des Innern
Beschließende Mehrheit
Bundestag + Vermittlungsausschuss
Koalitionsparteien
Umsetzungsstatus
vollständig umgesetzt
Verantwortungslogik
Angekündigt von
Bundesregierung Schröder I (Süßmuth-Kommission)
Eingebracht von
Bundesregierung Schröder II
Beschlossen unter
Bundestag und Bundesrat (nach Vermittlungsausschuss)
Umgesetzt durch
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Nachfolgegesetz
Dieser Abschnitt enthält eine redaktionelle/KI-gestützte Einordnung – kein Primärfakt.
Einfache Sprache
Das Zuwanderungsgesetz 2005 war Deutschlands erstes echtes Einwanderungsgesetz. Es regelt Einreise, Aufenthalt und Abschiebung und führte verpflichtende Integrationskurse ein.
Betroffene Gruppen
Ausländische Staatsangehörige mit Wohnsitz in Deutschland, Asylsuchende, Arbeitgeber mit internationalem Personalbedarf, Integrationskursanbieter
Analysiert mediale Narrative und Lobby-Positionen mit Live-Internetsuche. Modell: Gemini Flash.
Primärquelle
https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/Weitere Quellen
Zuletzt verifiziert: 2026-08-30