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Migration & Integration
geändert
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Zuwanderungsgesetz

Zuwanderungsgesetz (Aufenthaltsgesetz)

🕐 Zuletzt geprüft: 30. August 2026

Das Zuwanderungsgesetz 2005 war Deutschlands erstes echtes Einwanderungsgesetz. Es regelt Einreise, Aufenthalt und Abschiebung und führte verpflichtende Integrationskurse ein.

Kerndaten

Jahr

2004

Regierung

Schröder II

Zuständiges Ministerium

Bundesministerium des Innern

Beschließende Mehrheit

Bundestag + Vermittlungsausschuss

Koalitionsparteien

SPDGrüne

Umsetzungsstatus

vollständig umgesetzt

Verantwortungslogik

Verantwortungslogik

Angekündigt von

Bundesregierung Schröder I (Süßmuth-Kommission)

Eingebracht von

Bundesregierung Schröder II

Beschlossen unter

Bundestag und Bundesrat (nach Vermittlungsausschuss)

Umgesetzt durch

Bundesamt für Migration und Flüchtlinge

Spätere Änderungen
Entwicklung dieses Gesetzes
← wird fortgeführt durch
Zuwanderungsgesetz 2004
2011
→ Vollständiger Gesetzes-Stammbaum
Abstimmungsdaten
Abstimmungsdaten fehlen – noch nicht verifiziert oder nicht verknüpft.
Einordnung
Einordnung ungeprüft

Dieser Abschnitt enthält eine redaktionelle/KI-gestützte Einordnung – kein Primärfakt.

Einfache Sprache

Das Zuwanderungsgesetz 2005 war Deutschlands erstes echtes Einwanderungsgesetz. Es regelt Einreise, Aufenthalt und Abschiebung und führte verpflichtende Integrationskurse ein.

Betroffene Gruppen

Ausländische Staatsangehörige mit Wohnsitz in Deutschland, Asylsuchende, Arbeitgeber mit internationalem Personalbedarf, Integrationskursanbieter

KI-Narrativanalyse

Analysiert mediale Narrative und Lobby-Positionen mit Live-Internetsuche. Modell: Gemini Flash.

KI-generierte Analyse mit Internetkontext – keine Primärquelle. Kann Fehler enthalten. Dient der Diskursorientierung, nicht der Faktenfeststellung.
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Quellen & VerifikationBelegt✓Primärquelle belegt

Zuletzt verifiziert: 2026-08-30