Pflegestärkungsgesetz II (PSG II)
Zweites Pflegestärkungsgesetz (PSG II) – Neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff
🕐 Zuletzt geprüft: 1. Januar 2026
Das Pflegestärkungsgesetz II (PSG II) 2015 führte den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff ein. Seit 2017 gibt es 5 Pflegegrade statt 3 Pflegestufen — körperliche und geistige Einschränkungen werden gleichwertig berücksichtigt. Demenzkranke wurden damit erheblich bessergestellt.
Jahr
2015
Regierung
Merkel III
Zuständiges Ministerium
Bundesministerium für Gesundheit
Koalitionsparteien
Umsetzungsstatus
vollständig umgesetzt
Verantwortungslogik
Angekündigt von
CDU/CSU + SPD (Koalitionsvertrag 2013)
Eingebracht von
Bundesregierung Merkel III — Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU)
Beschlossen unter
Bundestag
Umgesetzt durch
Pflegekassen, Pflegeeinrichtungen, Kommunen
Geändert durch
6a06d4ceb5a629c946fbac10
Geändert durch
Nachfolgegesetz
Dieser Abschnitt enthält eine redaktionelle/KI-gestützte Einordnung – kein Primärfakt.
Einfache Sprache
Das Pflegestärkungsgesetz II (PSG II) 2015 führte den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff ein. Seit 2017 gibt es 5 Pflegegrade statt 3 Pflegestufen — körperliche und geistige Einschränkungen werden gleichwertig berücksichtigt. Demenzkranke wurden damit erheblich bessergestellt.
Betroffene Gruppen
Ca. 5,0 Mio. Pflegebedürftige, 4,5 Mio. pflegende Angehörige, Pflegeheime, ambulante Pflegedienste, GKV/GPV-Beitragszahler
Analysiert mediale Narrative und Lobby-Positionen mit Live-Internetsuche. Modell: Gemini Flash.
Primärquelle
https://www.gesetze-im-internet.de/psg_2/Zuletzt verifiziert: 2026-01-01