Kurzarbeitergeld-Regelungen COVID-19
Kurzarbeitergeld-Erweiterung (COVID-19-Arbeitsschutzpaket 2020)
🕐 Zuletzt geprüft: 1. Januar 2026
Das Kurzarbeitergesetz wurde in der COVID-19-Krise massiv ausgeweitet: Unternehmen konnten Kurzarbeit für bis zu 24 Monate beantragen, der Staat übernahm bis zu 87 % des Nettolohns. Auf dem Höhepunkt (April 2020) waren fast 6 Mio. Menschen in Kurzarbeit.
Jahr
2020
Regierung
Merkel IV
Zuständiges Ministerium
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Koalitionsparteien
Umsetzungsstatus
vollständig umgesetzt
Verantwortungslogik
Angekündigt von
CDU/CSU + SPD — Krisenmaßnahme während COVID-19-Pandemie (März 2020)
Eingebracht von
Bundesregierung Merkel IV — Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD)
Beschlossen unter
Bundestag
Umgesetzt durch
Bundesagentur für Arbeit, Unternehmen
Dieser Abschnitt enthält eine redaktionelle/KI-gestützte Einordnung – kein Primärfakt.
Einfache Sprache
Das Kurzarbeitergesetz wurde in der COVID-19-Krise massiv ausgeweitet: Unternehmen konnten Kurzarbeit für bis zu 24 Monate beantragen, der Staat übernahm bis zu 87 % des Nettolohns. Auf dem Höhepunkt (April 2020) waren fast 6 Mio. Menschen in Kurzarbeit.
Betroffene Gruppen
Ca. 3 Mio. Kurzarbeiter auf Höchststand (April 2020), Arbeitgeber aller Branchen, Bundesagentur für Arbeit
Analysiert mediale Narrative und Lobby-Positionen mit Live-Internetsuche. Modell: Gemini Flash.
Primärquelle
https://www.bundesagentur.de/kurzarbeitZuletzt verifiziert: 2026-01-01