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Wirtschaft & Arbeit
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Kurzarbeitergeld-Regelungen COVID-19

Kurzarbeitergeld-Erweiterung (COVID-19-Arbeitsschutzpaket 2020)

🕐 Zuletzt geprüft: 1. Januar 2026

Das Kurzarbeitergesetz wurde in der COVID-19-Krise massiv ausgeweitet: Unternehmen konnten Kurzarbeit für bis zu 24 Monate beantragen, der Staat übernahm bis zu 87 % des Nettolohns. Auf dem Höhepunkt (April 2020) waren fast 6 Mio. Menschen in Kurzarbeit.

Kerndaten

Jahr

2020

Regierung

Merkel IV

Zuständiges Ministerium

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Koalitionsparteien

CDU/CSUSPD

Umsetzungsstatus

vollständig umgesetzt

Verantwortungslogik

Verantwortungslogik

Angekündigt von

CDU/CSU + SPD — Krisenmaßnahme während COVID-19-Pandemie (März 2020)

Eingebracht von

Bundesregierung Merkel IV — Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD)

Beschlossen unter

Bundestag

Umgesetzt durch

Bundesagentur für Arbeit, Unternehmen

Entwicklung dieses Gesetzes
← wird geändert durch
Kurzarbeitergeld COVID-19
2020
→ Vollständiger Gesetzes-Stammbaum
Abstimmungsdaten
Abstimmungsdaten fehlen – noch nicht verifiziert oder nicht verknüpft.
Einordnung
Einordnung ungeprüft

Dieser Abschnitt enthält eine redaktionelle/KI-gestützte Einordnung – kein Primärfakt.

Einfache Sprache

Das Kurzarbeitergesetz wurde in der COVID-19-Krise massiv ausgeweitet: Unternehmen konnten Kurzarbeit für bis zu 24 Monate beantragen, der Staat übernahm bis zu 87 % des Nettolohns. Auf dem Höhepunkt (April 2020) waren fast 6 Mio. Menschen in Kurzarbeit.

Betroffene Gruppen

Ca. 3 Mio. Kurzarbeiter auf Höchststand (April 2020), Arbeitgeber aller Branchen, Bundesagentur für Arbeit

KI-Narrativanalyse

Analysiert mediale Narrative und Lobby-Positionen mit Live-Internetsuche. Modell: Gemini Flash.

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Quellen & VerifikationBelegt✓Primärquelle belegt

Zuletzt verifiziert: 2026-01-01