Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)
Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten (LkSG)
🕐 Zuletzt geprüft: 30. August 2026
Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) verpflichtet große Unternehmen ab 2023 dazu, Menschenrechts- und Umweltstandards in ihrer gesamten Lieferkette zu überwachen. Wer Kinderarbeit oder Umweltschäden in der Lieferkette duldet, riskiert Bußgelder.
Jahr
2021
Regierung
Merkel IV
Zuständiges Ministerium
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Koalitionsparteien
Umsetzungsstatus
vollständig umgesetzt
Verantwortungslogik
Angekündigt von
SPD und Grüne (jahrelange Forderung) — CDU/CSU letztlich als Koalitionspartner mitträgend
Eingebracht von
Bundesregierung Merkel IV — Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) + Bundesentwicklungsminister Gerd Müller (CSU)
Beschlossen unter
Bundestag
Umgesetzt durch
Bundesamt für Ausfuhrkontrolle (BAFA), betroffene Unternehmen (ab 3.000 MA ab 2023)
Dieser Abschnitt enthält eine redaktionelle/KI-gestützte Einordnung – kein Primärfakt.
Einfache Sprache
Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) verpflichtet große Unternehmen ab 2023 dazu, Menschenrechts- und Umweltstandards in ihrer gesamten Lieferkette zu überwachen. Wer Kinderarbeit oder Umweltschäden in der Lieferkette duldet, riskiert Bußgelder.
Betroffene Gruppen
Alle Unternehmen mit Lieferketten (v.a. Automobil, Textil, Elektronik), NGOs, Zulieferer in Drittstaaten
Analysiert mediale Narrative und Lobby-Positionen mit Live-Internetsuche. Modell: Gemini Flash.
Primärquelle
https://www.gesetze-im-internet.de/lksg/Zuletzt verifiziert: 2026-08-30