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Außen- & Sicherheitspolitik
umgesetzt
Belegt

IT-Sicherheitsgesetz 2.0 (BSI-Gesetz 2021)

IT-Sicherheitsgesetz 2.0 – Novelle des BSI-Gesetzes 2021

🕐 Zuletzt geprüft: 1. Januar 2026

Das BSI-Gesetz 2021 stärkte das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik erheblich: Neue Befugnisse zur aktiven Cyberabwehr, Meldepflichten für kritische Infrastruktur, Verbot von Hardware unsicherer Hersteller (Huawei-Diskussion).

Kerndaten

Jahr

2021

Regierung

Merkel IV

Zuständiges Ministerium

Bundesministerium des Innern

Koalitionsparteien

CDU/CSUSPD

Umsetzungsstatus

vollständig umgesetzt

Verantwortungslogik

Verantwortungslogik

Angekündigt von

CDU/CSU + SPD (Koalitionsvertrag 2017)

Eingebracht von

Bundesregierung Merkel IV — Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU)

Beschlossen unter

Bundestag

Umgesetzt durch

Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), Kritische Infrastrukturbetreiber

Abstimmungsdaten
Abstimmungsdaten fehlen – noch nicht verifiziert oder nicht verknüpft.
Einordnung
Einordnung ungeprüft

Dieser Abschnitt enthält eine redaktionelle/KI-gestützte Einordnung – kein Primärfakt.

Einfache Sprache

Das BSI-Gesetz 2021 stärkte das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik erheblich: Neue Befugnisse zur aktiven Cyberabwehr, Meldepflichten für kritische Infrastruktur, Verbot von Hardware unsicherer Hersteller (Huawei-Diskussion).

Betroffene Gruppen

Bundeswehr, Nachrichtendienste, Cyberunternehmen, kritische Infrastruktur-Betreiber

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Quellen & VerifikationBelegt✓Primärquelle belegt

Zuletzt verifiziert: 2026-01-01