IT-Sicherheitsgesetz 2.0 (BSI-Gesetz 2021)
IT-Sicherheitsgesetz 2.0 – Novelle des BSI-Gesetzes 2021
🕐 Zuletzt geprüft: 1. Januar 2026
Das BSI-Gesetz 2021 stärkte das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik erheblich: Neue Befugnisse zur aktiven Cyberabwehr, Meldepflichten für kritische Infrastruktur, Verbot von Hardware unsicherer Hersteller (Huawei-Diskussion).
Jahr
2021
Regierung
Merkel IV
Zuständiges Ministerium
Bundesministerium des Innern
Koalitionsparteien
Umsetzungsstatus
vollständig umgesetzt
Verantwortungslogik
Angekündigt von
CDU/CSU + SPD (Koalitionsvertrag 2017)
Eingebracht von
Bundesregierung Merkel IV — Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU)
Beschlossen unter
Bundestag
Umgesetzt durch
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), Kritische Infrastrukturbetreiber
Dieser Abschnitt enthält eine redaktionelle/KI-gestützte Einordnung – kein Primärfakt.
Einfache Sprache
Das BSI-Gesetz 2021 stärkte das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik erheblich: Neue Befugnisse zur aktiven Cyberabwehr, Meldepflichten für kritische Infrastruktur, Verbot von Hardware unsicherer Hersteller (Huawei-Diskussion).
Betroffene Gruppen
Bundeswehr, Nachrichtendienste, Cyberunternehmen, kritische Infrastruktur-Betreiber
Analysiert mediale Narrative und Lobby-Positionen mit Live-Internetsuche. Modell: Gemini Flash.
Primärquelle
https://www.gesetze-im-internet.de/bsig_2009/Zuletzt verifiziert: 2026-01-01