DSGVO (2018)
Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) – Anwendung in Deutschland ab 2018
🕐 Zuletzt geprüft: 19. Juli 2026
Die DSGVO (seit 25. Mai 2018 gültig) ist die europäische Datenschutz-Grundverordnung. Sie gibt jedem Bürger Rechte über seine Daten: Auskunft, Löschung, Widerspruch. Unternehmen müssen Datenschutz nachweisbar einhalten — BÜußgelder bis 4% des weltweiten Umsatzes.
Jahr
2018
Regierung
Merkel IV
Zuständiges Ministerium
Bundesministerium der Justiz
Koalitionsparteien
Umsetzungsstatus
vollständig umgesetzt
Verantwortungslogik
Angekündigt von
EU-Kommission (2016 verabschiedet, 2018 anwendbar)
Eingebracht von
EU-Parlament + Rat + nationale Umsetzung durch Bundesregierung Merkel IV
Beschlossen unter
EU-Parlament + Rat (nationale Umsetzung)
Umgesetzt durch
Alle Bundesbehörden, Unternehmen, Datenschutzaufsichtsbehörden der Länder
Dieser Abschnitt enthält eine redaktionelle/KI-gestützte Einordnung – kein Primärfakt.
Einfache Sprache
Die DSGVO (seit 25. Mai 2018 gültig) ist die europäische Datenschutz-Grundverordnung. Sie gibt jedem Bürger Rechte über seine Daten: Auskunft, Löschung, Widerspruch. Unternehmen müssen Datenschutz nachweisbar einhalten — BÜußgelder bis 4% des weltweiten Umsatzes.
Betroffene Gruppen
Alle Internetnutzer, Online-Unternehmen, Datenschutzbehörden, Unternehmen mit EU-Geschäftstigkeit
Analysiert mediale Narrative und Lobby-Positionen mit Live-Internetsuche. Modell: Gemini Flash.
Primärquelle
https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2016/679/ojZuletzt verifiziert: 2026-07-19