Zurück zur Übersicht
Justiz & Inneres
aufgehoben
Belegt

Vorratsdatenspeicherung 2015 (aufgehoben)

Gesetz zur Einführung einer Speicherpflicht und Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten (Vorratsdatenspeicherung 2015)

🕐 Zuletzt geprüft: 1. Januar 2026

Das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung 2015 verpflichtete Telekommunikationsanbieter, Verbindungsdaten (nicht Inhalte) aller Nutzer 10 Wochen zu speichern. 2017 setzte ein Gericht die Anwendung aus. 2022 erklärte der EuGH anlasslose Vorratsdatenspeicherung für unvereinbar mit EU-Recht.

Kerndaten

Jahr

2015

Regierung

Merkel III

Zuständiges Ministerium

Bundesministerium der Justiz

Koalitionsparteien

CDU/CSUSPD

Umsetzungsstatus

nicht umgesetzt

Verantwortungslogik

Verantwortungslogik

Angekündigt von

CDU/CSU + SPD — Reaktion auf Terroranschläge in Europa

Eingebracht von

Bundesregierung Merkel III — Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD)

Beschlossen unter

Bundestag

Umgesetzt durch

Nicht vollständig — EuGH erklärte anlasslose Vorratsdatenspeicherung 2022 für EU-rechtswidrig

Entwicklung dieses Gesetzes
← wird aufgehoben durch
DSGVO 2018
2015
→ Vollständiger Gesetzes-Stammbaum
Abstimmungsdaten
Einordnung
Einordnung ungeprüft

Dieser Abschnitt enthält eine redaktionelle/KI-gestützte Einordnung – kein Primärfakt.

Einfache Sprache

Das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung 2015 verpflichtete Telekommunikationsanbieter, Verbindungsdaten (nicht Inhalte) aller Nutzer 10 Wochen zu speichern. 2017 setzte ein Gericht die Anwendung aus. 2022 erklärte der EuGH anlasslose Vorratsdatenspeicherung für unvereinbar mit EU-Recht.

Betroffene Gruppen

Alle Bundesbürger, Strafverfolgungsbehörden, Telekommunikationsanbieter, Datenschutzbehörden

KI-Narrativanalyse

Analysiert mediale Narrative und Lobby-Positionen mit Live-Internetsuche. Modell: Gemini Flash.

KI-generierte Analyse mit Internetkontext – keine Primärquelle. Kann Fehler enthalten. Dient der Diskursorientierung, nicht der Faktenfeststellung.
Klicken Sie auf „Jetzt analysieren", um die mediale Debatte und Lobby-Narrative zu diesem Kontext mit Echtzeit-Daten zu extrahieren.
Quellen & VerifikationBelegt✓Primärquelle belegt

Quellenhinweise

implementationStatus am 01.09.2026 auf 'nicht umgesetzt' korrigiert (vorher unzulässiger Wert 'aufgehoben'). Begründung: Die Speicherpflicht wurde nach dem Beschluss des OVG NRW im Juni 2017 von der Bundesnetzagentur ausgesetzt und danach nicht mehr angewendet; der EuGH erklärte die Regelung im September 2022 für unionsrechtswidrig. Das Gesetz war formal in Kraft, wurde praktisch aber nie vollzogen — daher 'nicht umgesetzt' und nicht 'vollständig umgesetzt'.

Zuletzt verifiziert: 2026-01-01