Lobbyregister-Gesetz 2021
Gesetz zur Einführung eines Lobbyregisters für die Interessenvertretung beim Deutschen Bundestag (LobbyRG)
🕐 Zuletzt geprüft: 1. Januar 2026
Das Lobbyregister-Gesetz 2021 verpflichtet erstmals alle Interessenvertreter, die Kontakt zu Bundestag oder Bundesministerien suchen, sich in einem öffentlichen Register einzutragen. Budget, Mitarbeiterzahl und Auftraggeber müssen angegeben werden.
Jahr
2021
Regierung
Merkel IV
Zuständiges Ministerium
Bundesministerium des Innern
Koalitionsparteien
Umsetzungsstatus
vollständig umgesetzt
Verantwortungslogik
Angekündigt von
CDU/CSU + SPD (Koalitionsvertrag 2017)
Eingebracht von
Bundesregierung Merkel IV — federführend: Bundestagspräsidentin Bärbel Bas (später SPD)
Beschlossen unter
Bundestag
Umgesetzt durch
Bundestag (Bundestagsverwaltung, Öffentlichkeit)
Dieser Abschnitt enthält eine redaktionelle/KI-gestützte Einordnung – kein Primärfakt.
Einfache Sprache
Das Lobbyregister-Gesetz 2021 verpflichtet erstmals alle Interessenvertreter, die Kontakt zu Bundestag oder Bundesministerien suchen, sich in einem öffentlichen Register einzutragen. Budget, Mitarbeiterzahl und Auftraggeber müssen angegeben werden.
Betroffene Gruppen
Interessenvertreter (>5.000 Organisationen), Lobbying-Agenturen, Bundestagsabgeordnete, Bundesministerien
Analysiert mediale Narrative und Lobby-Positionen mit Live-Internetsuche. Modell: Gemini Flash.
Primärquelle
https://www.gesetze-im-internet.de/lobbyrgeg/Zuletzt verifiziert: 2026-01-01