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Bildung & Digitalisierung
in Umsetzung
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Online-Zugangsgesetz (OZG) 2017

Online-Zugangsgesetz (OZG) 2017 – Digitalisierung der Verwaltung

🕐 Zuletzt geprüft: 1. Januar 2026

Das Online-Zugangsgesetz (OZG) 2017 verpflichtete Bund und Länder, bis Ende 2022 alle 575 Verwaltungsleistungen digital anzubieten. Die Frist wurde weit verfehlt: Bis Ende 2022 waren nur ca. 35% der Leistungen vollständig online verfügbar (Normenkontrollrat).

Kerndaten

Jahr

2017

Regierung

Merkel IV

Zuständiges Ministerium

Bundesministerium des Innern

Koalitionsparteien

CDU/CSUSPD

Umsetzungsstatus

teilweise umgesetzt

Verantwortungslogik

Verantwortungslogik

Angekündigt von

CDU/CSU + SPD (Koalitionsvertrag 2017)

Eingebracht von

Bundesregierung Merkel IV — Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU)

Beschlossen unter

Bundestag + Länder

Umgesetzt durch

Bund (IT-Planungsrat), Länder, Kommunen

Entwicklung dieses Gesetzes
← wird geändert durch
Digitalpakt Schule 2019
2019
→ Vollständiger Gesetzes-Stammbaum
Abstimmungsdaten
Abstimmungsdaten fehlen – noch nicht verifiziert oder nicht verknüpft.
Einordnung
Einordnung ungeprüft

Dieser Abschnitt enthält eine redaktionelle/KI-gestützte Einordnung – kein Primärfakt.

Einfache Sprache

Das Online-Zugangsgesetz (OZG) 2017 verpflichtete Bund und Länder, bis Ende 2022 alle 575 Verwaltungsleistungen digital anzubieten. Die Frist wurde weit verfehlt: Bis Ende 2022 waren nur ca. 35% der Leistungen vollständig online verfügbar (Normenkontrollrat).

Betroffene Gruppen

Alle Behörden auf Bundes- und Länderebene, Unternehmen als Antragsteller, Bürger

KI-Narrativanalyse

Analysiert mediale Narrative und Lobby-Positionen mit Live-Internetsuche. Modell: Gemini Flash.

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Quellen & VerifikationBelegt✓Primärquelle belegt

Zuletzt verifiziert: 2026-01-01