Online-Zugangsgesetz (OZG) 2017
Online-Zugangsgesetz (OZG) 2017 – Digitalisierung der Verwaltung
🕐 Zuletzt geprüft: 1. Januar 2026
Das Online-Zugangsgesetz (OZG) 2017 verpflichtete Bund und Länder, bis Ende 2022 alle 575 Verwaltungsleistungen digital anzubieten. Die Frist wurde weit verfehlt: Bis Ende 2022 waren nur ca. 35% der Leistungen vollständig online verfügbar (Normenkontrollrat).
Jahr
2017
Regierung
Merkel IV
Zuständiges Ministerium
Bundesministerium des Innern
Koalitionsparteien
Umsetzungsstatus
teilweise umgesetzt
Verantwortungslogik
Angekündigt von
CDU/CSU + SPD (Koalitionsvertrag 2017)
Eingebracht von
Bundesregierung Merkel IV — Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU)
Beschlossen unter
Bundestag + Länder
Umgesetzt durch
Bund (IT-Planungsrat), Länder, Kommunen
Dieser Abschnitt enthält eine redaktionelle/KI-gestützte Einordnung – kein Primärfakt.
Einfache Sprache
Das Online-Zugangsgesetz (OZG) 2017 verpflichtete Bund und Länder, bis Ende 2022 alle 575 Verwaltungsleistungen digital anzubieten. Die Frist wurde weit verfehlt: Bis Ende 2022 waren nur ca. 35% der Leistungen vollständig online verfügbar (Normenkontrollrat).
Betroffene Gruppen
Alle Behörden auf Bundes- und Länderebene, Unternehmen als Antragsteller, Bürger
Analysiert mediale Narrative und Lobby-Positionen mit Live-Internetsuche. Modell: Gemini Flash.
Primärquelle
https://www.gesetze-im-internet.de/ozig/Zuletzt verifiziert: 2026-01-01