Zurück zur Übersicht
Verfassung & Demokratie
geändert
Belegt

Parteiengesetz 1967

Gesetz über die politischen Parteien (Parteiengesetz)

🕐 Zuletzt geprüft: 30. August 2026

Das Parteiengesetz regelt Gründung, Finanzierung und Organisation politischer Parteien in Deutschland. Es konkretisiert Art. 21 GG und verpflichtet Parteien zu demokratischer innerer Ordnung und öffentlicher Rechenschaftslegung. Mehrfach geändert, zuletzt wegen Lobbyregister.

Kerndaten

Jahr

1967

Regierung

Adenauer III

Zuständiges Ministerium

Bundesministerium des Innern

Koalitionsparteien

CDU/CSUFDP

Umsetzungsstatus

vollständig umgesetzt

Verantwortungslogik

Verantwortungslogik

Angekündigt von

Alle Bundestagsfraktionen — parteiübergreifender Konsens

Eingebracht von

Bundesregierung Kiesinger (CDU/CSU + SPD Große Koalition)

Beschlossen unter

Bundestag

Umgesetzt durch

Parteien, Bundestagsverwaltung, Bundesinnenministerium

Spätere Änderungen

Nachfolgegesetz

Abstimmungsdaten
Abstimmungsdaten fehlen – noch nicht verifiziert oder nicht verknüpft.
Einordnung
Einordnung ungeprüft

Dieser Abschnitt enthält eine redaktionelle/KI-gestützte Einordnung – kein Primärfakt.

Einfache Sprache

Das Parteiengesetz regelt Gründung, Finanzierung und Organisation politischer Parteien in Deutschland. Es konkretisiert Art. 21 GG und verpflichtet Parteien zu demokratischer innerer Ordnung und öffentlicher Rechenschaftslegung. Mehrfach geändert, zuletzt wegen Lobbyregister.

Betroffene Gruppen

Alle politischen Parteien, Parteifinanzierung, Wähler

KI-Narrativanalyse

Analysiert mediale Narrative und Lobby-Positionen mit Live-Internetsuche. Modell: Gemini Flash.

KI-generierte Analyse mit Internetkontext – keine Primärquelle. Kann Fehler enthalten. Dient der Diskursorientierung, nicht der Faktenfeststellung.
Klicken Sie auf „Jetzt analysieren", um die mediale Debatte und Lobby-Narrative zu diesem Kontext mit Echtzeit-Daten zu extrahieren.
Quellen & VerifikationBelegt✓Primärquelle belegt

Zuletzt verifiziert: 2026-08-30