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Verfassung & Demokratie
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Parteiengesetz-Novelle 2018

Novelle des Parteiengesetzes 2018 – Staatliche Parteienfinanzierung

🕐 Zuletzt geprüft: 30. August 2026

Das Parteiengesetz 2018 änderte die staatliche Parteienfinanzierung: Höhere staatliche Zuschuss-Obergrenzen, neue Regeln für die Rechenschaftslegung. Hintergrund: Wachsende Parteien (AfD, Grüne) benötigten mehr staatliche Förderung.

Kerndaten

Jahr

2018

Regierung

Merkel III

Zuständiges Ministerium

Bundesministerium des Innern

Koalitionsparteien

CDU/CSUSPD

Umsetzungsstatus

vollständig umgesetzt

Verantwortungslogik

Verantwortungslogik

Angekündigt von

CDU/CSU + SPD (Koalitionsvertrag 2017)

Eingebracht von

Bundesregierung Merkel IV — Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU)

Beschlossen unter

Bundestag

Umgesetzt durch

Bundestag, Bundespräsidialamt, Parteien

Geändert durch

6a098e02c2226b6a69f3bb71

Spätere Änderungen

Geändert durch

Entwicklung dieses Gesetzes
← wird fortgeführt durch
Parteiengesetz-Novelle 2018
2021
→ Vollständiger Gesetzes-Stammbaum
Abstimmungsdaten
Abstimmungsdaten fehlen – noch nicht verifiziert oder nicht verknüpft.
Einordnung
Einordnung ungeprüft

Dieser Abschnitt enthält eine redaktionelle/KI-gestützte Einordnung – kein Primärfakt.

Einfache Sprache

Das Parteiengesetz 2018 änderte die staatliche Parteienfinanzierung: Höhere staatliche Zuschuss-Obergrenzen, neue Regeln für die Rechenschaftslegung. Hintergrund: Wachsende Parteien (AfD, Grüne) benötigten mehr staatliche Förderung.

Betroffene Gruppen

Alle politischen Parteien, Steuerzahler, Demokratieforschung

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Quellen & VerifikationBelegt✓Primärquelle belegt

Zuletzt verifiziert: 2026-08-30