EEWärmeG
Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG)
Zuletzt geprüft: 1. Januar 2025 — Daten möglicherweise veraltet. Aktualisierung vorschlagen →
Das EEWärmeG schrieb vor, dass bei neuen Gebäuden ein Teil der Wärme aus erneuerbaren Energien (z.B. Solar, Biomasse, Wärmepumpe) stammen muss. 2020 wurden seine Regelungen ins GEG überführt.
Jahr
2009
Regierung
Merkel I
Zuständiges Ministerium
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Koalitionsparteien
Umsetzungsstatus
rückgängig gemacht
Nachfolgegesetz
Dieser Abschnitt enthält eine redaktionelle/KI-gestützte Einordnung – kein Primärfakt.
Einfache Sprache
Das EEWärmeG schrieb vor, dass bei neuen Gebäuden ein Teil der Wärme aus erneuerbaren Energien (z.B. Solar, Biomasse, Wärmepumpe) stammen muss. 2020 wurden seine Regelungen ins GEG überführt.
Betroffene Gruppen
Neubauherren, Architekten, Bauträger, Anbieter von Solarthermie, Biomasse und Wärmepumpen
Analysiert mediale Narrative und Lobby-Positionen mit Live-Internetsuche. Modell: Gemini Flash.
Primärquelle
https://www.gesetze-im-internet.de/eew_rmeg/Quellenhinweise
Vorgänger-Regelwerk des GEG. Wurde am 1. November 2020 durch das GEG aufgehoben und inhaltlich integriert.
Zuletzt verifiziert: 2025-01-01