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Klima & Energie
aufgehoben
Belegt

EEWärmeG

Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG)

Zuletzt geprüft: 1. Januar 2025 — Daten möglicherweise veraltet. Aktualisierung vorschlagen →

Das EEWärmeG schrieb vor, dass bei neuen Gebäuden ein Teil der Wärme aus erneuerbaren Energien (z.B. Solar, Biomasse, Wärmepumpe) stammen muss. 2020 wurden seine Regelungen ins GEG überführt.

Kerndaten

Jahr

2009

Regierung

Merkel I

Zuständiges Ministerium

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

Koalitionsparteien

CDU/CSUSPD

Umsetzungsstatus

rückgängig gemacht

Verantwortungslogik
Spätere Änderungen

Nachfolgegesetz

Entwicklung dieses Gesetzes
← wird ersetzt durch
GEG 2020
2020
→ Vollständiger Gesetzes-Stammbaum
Abstimmungsdaten
Abstimmungsdaten fehlen – noch nicht verifiziert oder nicht verknüpft.
Einordnung
geprüft

Dieser Abschnitt enthält eine redaktionelle/KI-gestützte Einordnung – kein Primärfakt.

Einfache Sprache

Das EEWärmeG schrieb vor, dass bei neuen Gebäuden ein Teil der Wärme aus erneuerbaren Energien (z.B. Solar, Biomasse, Wärmepumpe) stammen muss. 2020 wurden seine Regelungen ins GEG überführt.

Betroffene Gruppen

Neubauherren, Architekten, Bauträger, Anbieter von Solarthermie, Biomasse und Wärmepumpen

KI-Narrativanalyse

Analysiert mediale Narrative und Lobby-Positionen mit Live-Internetsuche. Modell: Gemini Flash.

KI-generierte Analyse mit Internetkontext – keine Primärquelle. Kann Fehler enthalten. Dient der Diskursorientierung, nicht der Faktenfeststellung.
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Quellen & VerifikationBelegt✓Primärquelle belegt

Quellenhinweise

Vorgänger-Regelwerk des GEG. Wurde am 1. November 2020 durch das GEG aufgehoben und inhaltlich integriert.

Zuletzt verifiziert: 2025-01-01