Sondervermögen 500 Mrd. + Verfassungsänderung Schuldenbremse (2025)
Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Art. 109, 115) – Verteidigungsausnahme Schuldenbremse 2025
🕐 Zuletzt geprüft: 23. Juni 2026
Im März 2025 beschloss der Bundestag mit Zwei-Drittel-Mehrheit eine Verfassungsänderung: Verteidigungsausgaben über 1% des BIP werden aus der Schuldenbremse herausgenommen. Zusätzlich 500 Mrd. Euro Sondervermögen für Verteidigung und Infrastruktur.
Jahr
2025
Regierung
Merz I
Zuständiges Ministerium
Bundesministerium der Verteidigung
Koalitionsparteien
Umsetzungsstatus
in Umsetzung
Verantwortungslogik
Angekündigt von
Friedrich Merz (CDU) — Ankündigung im Wahlkampf; Beschluss vor Konstituierung des neuen Bundestages (März 2025)
Eingebracht von
Fraktionen CDU/CSU, SPD und Grüne im noch amtierenden 20. Bundestag — März 2025
Beschlossen unter
Bundestag
Umgesetzt durch
Bundesministerium der Verteidigung + Bundesministerium für Digitales und Infrastruktur
Geändert durch
6a0390fc7dec4cadb68908ac
Geändert durch
Dieser Abschnitt enthält eine redaktionelle/KI-gestützte Einordnung – kein Primärfakt.
Einfache Sprache
Im März 2025 beschloss der Bundestag mit Zwei-Drittel-Mehrheit eine Verfassungsänderung: Verteidigungsausgaben über 1% des BIP werden aus der Schuldenbremse herausgenommen. Zusätzlich 500 Mrd. Euro Sondervermögen für Verteidigung und Infrastruktur.
Betroffene Gruppen
Bundeswehrsoldaten, NATO-Partner, Rüstungsindustrie, alle Steuerzahler
Analysiert mediale Narrative und Lobby-Positionen mit Live-Internetsuche. Modell: Gemini Flash.
Zuletzt verifiziert: 2026-06-23