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Wohnen & Stadtentwicklung
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Mietpreisbremse 2015

Mietrechtsnovellierungsgesetz 2015 – Einführung Mietpreisbremse (§ 556d BGB)

🕐 Zuletzt geprüft: 30. August 2026

Die Mietpreisbremse (2015) begrenzt Mietpreise bei Neuvermietung in angespannten Wohnungsmärkten auf maximal 10% über der ortsüblichen Vergleichsmiete. Länder müssen die Gebiete ausweisen, wo die Bremse gilt. Effektivität ist wissenschaftlich umstritten.

Kerndaten

Jahr

2015

Regierung

Merkel IV

Zuständiges Ministerium

Bundesministerium der Justiz

Koalitionsparteien

CDU/CSUSPD

Umsetzungsstatus

vollständig umgesetzt

Verantwortungslogik

Verantwortungslogik

Angekündigt von

CDU/CSU + SPD (Koalitionsvertrag 2013)

Eingebracht von

Bundesregierung Merkel III — Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD)

Beschlossen unter

Bundestag

Umgesetzt durch

Länder, Mietspiegel-Kommunen, Gerichte

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Mietpreisbremse 2015
2015
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Abstimmungsdaten
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Einordnung
Einordnung ungeprüft

Dieser Abschnitt enthält eine redaktionelle/KI-gestützte Einordnung – kein Primärfakt.

Einfache Sprache

Die Mietpreisbremse (2015) begrenzt Mietpreise bei Neuvermietung in angespannten Wohnungsmärkten auf maximal 10% über der ortsüblichen Vergleichsmiete. Länder müssen die Gebiete ausweisen, wo die Bremse gilt. Effektivität ist wissenschaftlich umstritten.

Betroffene Gruppen

Mieter in angespannten Wohnungsmärkten (v.a. Großstädte), Vermieter, Immobilienwirtschaft

KI-Narrativanalyse

Analysiert mediale Narrative und Lobby-Positionen mit Live-Internetsuche. Modell: Gemini Flash.

KI-generierte Analyse mit Internetkontext – keine Primärquelle. Kann Fehler enthalten. Dient der Diskursorientierung, nicht der Faktenfeststellung.
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Quellen & VerifikationBelegt✓Primärquelle belegt

Zuletzt verifiziert: 2026-08-30