Mietrechtsanpassungsgesetz 2019
Mietrechtsanpassungsgesetz 2019 – Senkung Modernisierungsumlage auf 8%
🕐 Zuletzt geprüft: 30. August 2026
Das Mietrechtsanpassungsgesetz 2019 senkte die Modernisierungsumlage von 11% auf 8%: Vermieter dürfen nach Modernisierungen die Miete nur noch um 8% der Baukosten pro Jahr erhöhen (statt 11%). Zusätzlich: Kappungsgrenze von 3 Euro pro m² innerhalb von 6 Jahren.
Jahr
2019
Regierung
Merkel IV
Zuständiges Ministerium
Bundesministerium der Justiz
Koalitionsparteien
Umsetzungsstatus
vollständig umgesetzt
Verantwortungslogik
Angekündigt von
CDU/CSU + SPD (Koalitionsvertrag 2017)
Eingebracht von
Bundesregierung Merkel IV — Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD)
Beschlossen unter
Bundestag
Umgesetzt durch
Vermieter, Mieter, Gerichte, Kommunen
Geändert durch
6a06d56333aae823cefc948f
Geändert durch
Dieser Abschnitt enthält eine redaktionelle/KI-gestützte Einordnung – kein Primärfakt.
Einfache Sprache
Das Mietrechtsanpassungsgesetz 2019 senkte die Modernisierungsumlage von 11% auf 8%: Vermieter dürfen nach Modernisierungen die Miete nur noch um 8% der Baukosten pro Jahr erhöhen (statt 11%). Zusätzlich: Kappungsgrenze von 3 Euro pro m² innerhalb von 6 Jahren.
Betroffene Gruppen
Mieter bei Modernisierungen, Vermieter, Wohnungsbaugesellschaften
Analysiert mediale Narrative und Lobby-Positionen mit Live-Internetsuche. Modell: Gemini Flash.
Primärquelle
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__559.htmlZuletzt verifiziert: 2026-08-30