Parteipositionen: Wirtschaft & Arbeit
Der gesetzliche Mindestlohn – von der Forderung zum Gesetz
Nach jahrzehntelangem Streit trat 2015 der erste gesetzliche Mindestlohn in Deutschland in Kraft. Seitdem wurde er mehrfach angehoben – zuletzt auf 12 Euro durch die Ampelkoalition 2022.
Im Bundestagswahlkampf 2005 fordert der DGB einen gesetzlichen Mindestlohn von 7,50 €. Die SPD übernimmt die Forderung. CDU/CSU und FDP lehnen ab – Argument: Lohnfindung ist Aufgabe der Tarifpartner.
Im Koalitionsvertrag der Großen Koalition vom 27. November 2013 wird erstmals ein gesetzlicher Mindestlohn von 8,50 € brutto pro Stunde ab 1. Januar 2015 vereinbart. Durchbruch nach 8 Jahren Debatte.
Mindestlohngesetz (BGBl. I 2014, S. 1348) gilt ab 1. Januar 2015. Zunächst mit Übergangsregelungen für einige Branchen. Mindestlohnkommission prüft alle zwei Jahre die Anpassung.
Änderung des MiLoG (BGBl. I 2022, S. 1174): Mindestlohn steigt am 1. Oktober 2022 einmalig gesetzlich auf 12 €. Umgehung der Mindestlohnkommission durch politischen Eingriff – rechtlich umstritten, verfassungsmäßig gebilligt.
Mindestlohnkommission empfiehlt am 26. Juni 2023 Anhebung auf 12,41 € (Jan. 2024) und 12,82 € (Jan. 2025). Folgt Tarifentwicklung – kein erneuter politischer Eingriff.
Relevante Gesetze & Entscheidungen
Wahlversprechen
Beschäftigungseffekte des Mindestlohns sind in der Wirtschaftswissenschaft umstritten. IAB, IZA und DIW kommen zu unterschiedlichen Einschätzungen.